Allgemeine Geschäftsbedingungen des Skiclub Sandizell e.V. sowie der DSV-Skischule Sandizell
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Teilnahmen an Kursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen des Skiclub Sandizell e.V.
1 Teilnahmebedingung
1.1 Nach der Bayerischen Skischulverordnung darf der Skiclub Sandizell (nachfolgend SCS genannt) die Durchführung von Ski- und Snowboardunterricht (= Kurse) ausschließlich den Mitgliedern des SCS oder kooperierender Vereine anbieten. Die für die Teilnahme an Kursen erforderliche Vereinsmitgliedschaft ist beim SCS vor den Kursen separat zu beantragen.
1.2 Trainingsfahrten und andere Veranstaltungen, die keine Unterrichtsteile enthalten, können auch von Gästen in Anspruch genommen werden. In diesen Fällen vermittelt der SCS lediglich die Fahrt und ggf. Liftkarten im Rahmen eines Gefälligkeitsverhältnisses.
1.3 Spezielle Teilnahmevoraussetzungen, die u.a. in Ausschreibungen und Veranstaltungshinweisen genannt sind, sind für den Teilnehmer verpflichtend.
1.4 Der Teilnehmer muss die körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften zur Teilnahme an den einzelnen Veranstaltungen haben. Zu den charakterlichen Eigenschaften zählen insbesondere auch Teamfähigkeit, kein übermäßiger Alkoholkonsum, kein Drogen- oder Dopingmittelkonsum.
2 Veranstalter
2.1 Veranstalter von Kursen, Trainingsfahrten und anderen Veranstaltungen (nachfolgend Veranstaltung genannt) ist der SCS.
2.2 Die Durchführung der Veranstaltungen erfolgt selbständig durch den SCS im Rahmen der Satzung und der Geschäftsordnung.
3 Leistungen
3.1 Der SCS erbringt nur die Durchführung der in Ziffer 2.1 genannten Veranstaltungen. Der Leistungsumfang der angebotenen Veranstaltungen ergibt sich aus den jeweils gültigen Beschreibungen im Programmheft und im Internet.
3.2 Die Durchführung beinhaltet keine Reiseleistungen, sowie keine Bergungs- und Rücktransportskosten bei Unfällen
4 Anmeldung zu einzelnen Veranstaltungen, Bezahlung
4.1 Die Anmeldung des Mitglieds zu den Veranstaltungen des SCS kann über das Online-Buchungssystem oder persönlich bei den hierfür speziell eingerichteten Anmeldeterminen erfolgen.
4.2 Die ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren sind bis zum jeweiligen Anmeldeschluss auf das Konto des SCS bei der
Schrobenhausener Bank
Inhaber: Skiclub Sandizell e.V.
IBAN: DE43721692180100642100
BIC: GENODEF1SBN
einzuzahlen.
4.3 Das Teilnahmerecht an den Veranstaltungen entsteht erst nach Anmeldung und Bezahlung der ausgewiesenen Teilnahme- und Kursgebühren sowie bei Erfüllung der sonstigen persönlichen Voraussetzungen (Ziffer 1.4.) des Teilnehmers.
5 Teilnahmegebühr, Fahrtkosten
5.1 Für die Teilnahme an den Veranstaltungen des SCS wird eine Teilnahmegebühr erhoben. Diese Gebühren (auch Kursgebühren) werden für die einzelnen Veranstaltungen jeweils in der Ausschreibung bekannt gegeben. Die Teilnahmegebühr ist im Voraus auf das oben in Ziffer 4.2. genannte Konto zu entrichten.
5.2 Bei Veranstaltungen mit Bustransfer vermittelt der SCS unentgeltlich die Fahrten zu den einzelnen Veranstaltungsorten mit dem Beförderungsunternehmen für die Teilnehmer. Der Beförderungsvertrag kommt somit direkt zwischen dem eingesetzten Unternehmer und dem teilnehmenden Mitglied zustande.
5.3 Die Fahrtkosten sind für die Rechnung des Beförderungsunternehmens vor Antritt der Fahrt vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten an den Veranstalter zu zahlen. Der Veranstalter führt diese an den eingeschalteten Unternehmer ab (Gefälligkeitsverhältnis).
6 Leistungsänderung, Änderungsvorbehalte des SCS
6.1 Der SCS ist berechtigt, unter anderem bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl, höherer Gewalt, ungeeigneten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Gründen Veranstaltungen vollständig vor der Durchführung abzusagen. In diesem Fall werden die bereits bezahlten Teilnahmegebühren, jeweiligen Kursgebühren (inkl. enthaltenen Fahrtkosten) in vollem Umfang erstattet.
6.2 Bei nicht ausreichenden Teilnehmerzahlen für einzelne Kursgruppen behält sich der SCS die Zusammenlegung von leistungsnahen Kursgruppen vor.
6.3 Bei schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen oder anderen zwingenden Bedingungen (z.B. Erdrutsche, Muren-, Lawinenabgänge) können kurzfristige Einschränkungen, Änderungen oder (Teil-)Absagen von angebotenen Veranstaltungen erforderlich sein. Werden Änderungen oder Abweichungen von einzelnen Veranstaltungen notwendig, die vom SCS oder dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind, ist der SCS bzw. der Veranstalter berechtigt diese vorzunehmen, wenn damit keine erhebliche Änderungen oder Abweichung der Veranstaltung verbunden ist. Der SCS bzw. der Veranstalter weist die Teilnehmer unverzüglich auf Änderungen und/oder Abweichungen hin.
6.4 Bei Verlegung einer Veranstaltung an einen weiter entfernten Ort (z.B. aufgrund der Schneesituation) kann eine Nachbelastung von Fahrtkosten durch das Beförderungsunternehmen erforderlich werden.
6.5 Kann der SCS aus nicht von ihm zu vertretenden Gründen oder wegen schlechten Schnee- und/oder Witterungsbedingungen nach Beginn der Veranstaltung bis zum zweiten Kurstag keine Kurse durchführen, behält er sich vor, die jeweilige Veranstaltung ersatzlos abzusagen. Bei endgültiger Absage der Veranstaltung werden die bereits gezahlten Kosten anteilig zurück erstattet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro erhoben.
7 Bearbeitungsgebühren
7.1 Im Falle einer nicht selbstverschuldeten Buchungsänderung auf eine andere Veranstaltung ist der SCS bzw. der Veranstalter berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro zu erheben und zu verrechnen.
7.2 Die Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro bei vollständiger Absage einer Veranstaltung i.S.d. Ziffer 6.5 kann nur erhoben werden, wenn den SCS oder den Veranstalter an der Absage kein Verschulden trifft.
8 Rücktritt des Teilnehmers
8.1 Der Teilnehmer ist berechtigt, jederzeit vor Kursbeginn von der Anmeldung zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen oder in Textform gehaltenen Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
8.2 Tritt der Teilnehmer vor Kursbeginn zurück oder tritt er den Kurs nicht an, so kann der SCS bzw. der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen der Veranstaltungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind ersparte Aufwendungen sowie mögliche anderweitige Verwendungen der Kosten und Gebühren zu berücksichtigen.
8.3 Die Rückerstattung der bereits gezahlten Gebühren erfolgt nach dem Schlüssel:
– bei Rücktritt bis 14 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 100 %,
– bei Rücktritt 13-7 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 70 %,
– bei Rücktritt 6-1 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 50 %
der Teilnahme- bzw. Kursgebühr inkl. Fahrtkosten
In jedem Fall werden jedoch 25€ als Bearbeitungsgebühr erhoben.
8.4 Legt ein Teilnehmer zusammen mit der Rücktrittsmeldung ein ärztliches Attest vor, so erfolgt die Rückerstattung wie folgt:
– Rücktritt bis 14 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 100% ohne Bearbeitungsgebühr
– Rücktritt 13-7 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 70% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25€
– Rücktritt 6-1 Kalendertage vor dem ersten Veranstaltungstag 50% abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25€
Maßgeblich ist das Datum des Eingangs des Rücktritts zusammen mit dem Attest beim SCS.
8.5 Bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung ohne Rücktrittserklärung bis zum Veranstaltungsbeginn (erster Tag) erfolgt keinerlei Rückerstattung von Gebühren und Kosten.
8.6 Bei Kursen mit Bustransfer hat der Teilnehmer die Möglichkeit bei Nichtteilnahme an einzelnen Kurstagen für die Fahrt an den Veranstaltungsort eine Ersatzperson einzusetzen. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson ebenfalls Mitglied des SCS oder kooperierender Vereine und mindestens 14 Jahre alt ist. Bei minderjährigen Mitfahrern ist die schriftliche Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten vor der Abfahrt vorzulegen. Die Ersatzperson ist nicht berechtigt am Kursbetrieb teilzunehmen. Der Kurstag ist für den Teilnehmer verfallen.
8.7 Es ist dem Teilnehmer unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Veranstaltung keine oder geringere als die in der Pauschale ausgewiesenen Kosten entstanden sind.
9 Mitteilungspflicht
9.1 Teilnehmer mit körperlichen oder geistigen Gebrechen/Erkrankungen, sowie solche, die Medikamente einnehmen müssen und/oder mitführen (auch Notfallbesteck), sind verpflichtet, dies bei der Anmeldung anzugeben. Anderenfalls kann eine entsprechende Hilfestellung oder nötige Betreuung im Rahmen des Möglichen nicht gewährleistet werden.
9.2 Der SCS übernimmt weder die Medikation noch die medizinische Versorgung.
10 Weisungsrecht, Ausschluss
10.1 Der SCS hat als Veranstalter ein umfassendes Weisungsrecht gegenüber den Teilnehmern bei den Veranstaltungen. Das Weisungsrecht umfasst alle Anweisungen, die für den ordnungsgemäßen und reibungslosen Ablauf der Veranstaltung erforderlich sind, eingeschlossen disziplinarischen Anweisungen insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen.
10.2 Die Teilnehmer sind verpflichtet den Weisungen des Veranstaltungsleiters und der durch diesen autorisierten Personen (z. B. Lehrer, Gruppenführer) Folge zu leisten. Eine Entfernung von der (Kurs-)Gruppe ist nur nach vorheriger Abmeldung gestattet und erfolgt auf eigenes Risiko.
10.3 Der SCS ist berechtigt, Teilnehmer, die Weisungen nicht befolgen, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Dies kann insbesondere bei Einnahme von Alkohol, Drogen und/oder Dopingmitteln, bei grobem Unfug oder Sachbeschädigung der Fall sein. Im Falle des Ausschlusses erfolgt keine (Teil-) Erstattung von Kosten.
10.4 Erfolgt ein Ausschluss eines Minderjährigen aus einem der vor genannten Gründe, ist/sind der/die Erziehungsberechtigte/n verpflichtet den Minderjährigen auf eigene Kosten abzuholen, soweit dies im Rahmen der Durchführung der Veranstaltung möglich ist.
10.5 Erziehungsberechtigte haben ihre Kinder und Jugendlichen auf die Befolgung der Weisungen und die Konsequenzen der Nichtbefolgung hinzuweisen.
11 Ausrüstung und Gruppeneinteilung
11.1 Jeder Teilnehmer hat eigenverantwortlich für eine adäquate und funktionsfähige Ausrüstung zu den einzelnen Veranstaltungen zu sorgen.
11.2 Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer zur Erlangung homogener Gruppen/Kurse und zur Erzielung eines maximalen Lernerfolges innerhalb der Veranstaltung in andere Gruppen einzuteilen.
11.3 Der SCS hat auch das Recht, die Teilnahme einzelner Personen abzulehnen, sofern diese die für die einzelne Veranstaltung erforderlichen persönlichen Voraussetzungen nicht erfüllen. Dies umfasst die erforderliche (technische) Ausrüstung, körperliche oder geistige Gebrechen oder Charakterdefizite (wie z.B. in Ziffer 1.4 angegeben).
12 Haftung
12.1 Die Teilnahme an Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
12.2 Der SCS haftet insbesondere nicht bei selbstverschuldeten Unfällen, Verletzungen, Schädigungen, Verlust oder Diebstahl von Material und Kleidung sowie bei witterungs- oder verkehrsbedingt auftretenden Verspätungen des Teilnehmers.
12.3 Ansonsten haftet der SCS bei Vertragsverletzungen, unerlaubter Handlung wie auch bei Auswahl und Überwachung der Verrichtungsgehilfen nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, es sei denn es liegt eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vor.
13 Versicherungsschutz, Hinweise
13.1 Für Mitglieder besteht beim BLSV eine Unfall- und Haftpflichtversicherung.
13.2 Für die Teilnahme an Veranstaltungen besteht seitens des SCS oder der kooperierenden Vereine kein Krankenversicherungsschutz. Den Teilnehmern wird empfohlen für ausreichenden (Auslands-) Krankenversicherungsschutz zu sorgen.
13.3 Die persönliche Ausrüstung der Teilnehmer ist nicht versichert. Der Abschluss einer DSV-Skiversicherung wird empfohlen.
14 Bildmaterial
14.1 Der Veranstalter wird hiermit vom Teilnehmer bzw. dessen Erziehungsberechtigten ermächtigt, Bilder und Videos die im Rahmen von Veranstaltungen des SCS entstanden sind, auf der Homepage des SCS, den sozialen Medien (z.B. Instagram, Facebook) und auf Informationsmaterial (z.B. Programmheft) zu veröffentlichen. Eine Namensnennung der abgebildeten Personen erfolgt nicht.
14.2 Möchte ein Teilnehmer keine Veröffentlichung von Bildern, hat er dies schriftlich oder in Textform vor Antritt der Veranstaltung beim TSV mitzuteilen.
15 Datenschutzbestimmungen
15.1 Nach § 5 BDSG ist es Personen, die bei der Datenverarbeitung beschäftigt sind, untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Das Datengeheimnis besteht auch nach der Beendigung ihrer Tätigkeit fort. Der SCS wird alle Personen, die mit der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten befasst sind auf das Datengeheimnis verpflichten.
15.2 Beruhend auf einer freiwilligen Entscheidung willigen die Teilnehmer zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ein, die für die Durchführung der Veranstaltungen des SCS erforderlich sind.
16 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Soweit möglich vereinbaren die Parteien bereits jetzt, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung im Rahmen der Auslegung (geltungserhaltende Reduktion) eine zumindest teilwirksame Bestimmung treten zu lassen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
17.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Teilnehmer ist der Sitz des SCS. Erfüllungsort für die Durchführung der Veranstaltungen ist ebenfalls der Sitz des SCS, sofern sich nicht aus der Natur der Sache ein anderes ergibt.
17.2 Gerichtsstand für alle gerichtlich zu entscheidenden Streitigkeiten im Zusammenhang mit ausgeschriebenen Veranstaltungen des SCS ist –soweit zulässig- Ingolstadt.
18 Kenntnisnahmemöglichkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Nachfrage schriftlich erhätlich und sind jederzeit im Internet unter „https://www.skiclub-sandizell.de“ einsehbar.
19 Ende der Mitgliedschaft
Eine Kündigung der Mitgliedschaft zum Jahresende ist mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresende möglich. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft um ein weiteres Jahr. Nach der Kündigung bleibt die betroffene Person noch bis Jahresende ein vollwertiges Mitglied.
Letzte Änderung: 08.01.2024